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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der UGB-GmbH
I. Geltung
Für unsere sämtlichen Lieferungen gelten ausschließlich nachstehende Bedingungen. Abweichende oder zusätzliche Bedingungen des Bestellers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, und zwar auch dann, wenn wir ihnen im Einzelfall nicht widersprechen. Von uns schriftlich anerkannte abweichende oder zusätzliche Bedingungen haben in jedem Fall nur Geltung für den Einzelvertrag.
II. Vertragsabschluss
1. Unsere Angebote sind freibleibend.
2. Bestellungen sowie Ergänzung und Änderung einer Bestellung sind erst dann angenommen, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben. Der Zugang eines Lieferscheins oder einer Rechnung beim Besteller sowie Ausführung der Lieferung gelten als Bestätigung.
III. Preise
Unsere Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer, wenn angegeben, auch die Versand- und Nebenkosten.
IV. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind ohne Abzug in Euro als Vorauszahlung (Vorkasse) oder per Nachnahme zu überweisen.
V. Lieferung
1. Lieferzeiten gelten nur annähernd, sofern wir sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnen. Der Besteller kann uns vier Wochen nach Überschreitung einer verbindlichen Lieferzeit schriftlich auffordern, binnen einer Frist von weiteren 14 Tagen zu liefern.
2. Unsere Lieferpflicht ruht, solange der Besteller mit einer Verbindlichkeit nicht nur unwesentlich im Rückstand ist.
3. Ereignisse höherer Gewalt und sonstige für uns unvorhersehbare Umstände, insbesondere Beschaffungs-; Fabrikations-, Lieferstörungen, Streik, Aussperrung etc., bei uns oder unseren Zulieferern, befreien uns für die Dauer der Störung sowie einer angemessenen Anlaufzeit – auch während eines bereits vorliegenden Verzugs – von unserer Lieferverpflichtung, soweit die Störung nicht von uns, unseren gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten, Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen, vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar, werden wir von unseren Vertragspflichten frei. Dauert die Störung länger als zwei Monate, ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von unserer Verpflichtung frei, kann der Besteller hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten.
4. Wir sind zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt, diese können wir gesondert in Rechnung stellen. Mehrkosten entstehen dem Besteller hieraus nicht.
5. Lieferänderungen, insbesondere in Form und Farbe, Modellwechsel und Qualitätsverbesserungen, berechtigen den Besteller nicht zu Beanstandungen, soweit diese Änderungen handelsüblich sind.
VI. Gefahrenübergang/Versand
1. Die Gefahr geht mit Absendung der Lieferung auf den Besteller über.
2. Alle Sendungen, auch eventuelle Rücksendungen, reisen auf Gefahr des Bestellers. Versandart, -weg und Verpackung werden mangels schriftlicher Weisung des Bestellers nach unserem Ermessen gewählt.
3. Wird eine Postsendung wegen Nichtabholung an uns zurückgeschickt, trägt die Mehrkosten der Besteller.
4. Die Lieferung ist, auch wenn sie Mängel aufweist, vom Besteller unbeschadet seiner Rechte aus Abschnitt VIII. entgegenzunehmen.
VII. Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an unseren Liefergegenständen vor bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen einschließlich aller Nebenforderungen.
2. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Eigentumsvorbehaltsware im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsganges befugt. Der Besteller tritt bereits jetzt alle Forderungen an der verkauften Ware einschließlich aller Nebenrechte an uns ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer oder gegenüber Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung hiermit an.
3. Der Besteller bleibt zur Einziehung ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt, er ist verpflichtet, den erzielten Erlös in Höhe unserer Forderungen an uns abzuführen. Außergewöhnliche Verfügungen, wie Verwendungen, Sicherungsübereignungen und jegliche Abtretungen sind unzulässig. Zugriffe Dritter auf unsere Vorbehaltsware oder auf an uns abgetretene Forderungen, insbesondere Pfändungen, sind vom Besteller unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Kosten erforderlicher Interventionen gehen zu Lasten des Bestellers.
4. Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere Zahlungsverzug, ist der Besteller nach Mahnung zur Herausgabe der in unserem Eigentum stehenden Ware verpflichtet. Mit der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts erlischt die Ermächtigung nach vorstehenden Absätzen 2 und 3. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung der gelieferten Ware durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet. Auf Verlangen des Bestellers ist unverzüglich eine Aufstellung über die uns nach Maßgabe des vorstehenden Absatzes 2 abgetretenen Forderung zu übersenden unter genauer Bezeichnung des Abnehmers und der Forderungshöhe.
VIII. Gewährleistung
Wir leisten – unter Ausschluss weitergehender Ansprüche gemäß Abschnitt IX –Gewähr nach folgender Maßgabe:
1. Offensichtliche Mängel sind binnen einer Ausschlussfrist von acht Tagen ab Lieferung schriftlich zu rügen. Gewährleistungsansprüche nach diesem Zeitraum sind ausgeschlossen.
2. Wir leisten Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Bei Fehlschlagen ist der Besteller nach seiner Wahl zur Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder zur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) berechtigt.
3. Schadensersatzansprüche aus Gründen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleiben von vorstehendem unberührt.
IX. Haftungsausschluss
1. Autoren, Herausgeber und Verlage haben sich größte Mühe gegeben, den Inhalt der Erlebniskiste samt CD-Rom bzw. Software frei von Fehlern zu publizieren. Da die Erfahrung gezeigt hat, dass sich trotz größten Bemühens Fehler einschleichen können und sich der Stand der Wissenschaft weiterentwickelt, können sowohl Autoren als auch Herausgeber und der Verkäufer keinerlei Haftung übernehmen.
2. Nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen zugestandene Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtgrund, insbesondere auch aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen; dies gilt nicht, wenn der Schaden von uns, unseren gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten, Verrichtungs-/Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist.
Für den Fall, dass grobes Verschulden vom ErfüIIungs-/VerrichtungsgehiIfen vorliegt, ist die Haftung auf den Ersatz des typisch vorhersehbaren Schadens sowie den unmittelbaren Schaden beschränkt. Beruht der Schaden darauf, dass wir aus Gründen groben Verschuldens von Erfüllungs-/Verrichtungsgehilfen in Verzug geraten, ist der Schadensersatzanspruch des Bestellers der Höhe nach beschränkt auf höchstens 5 % des für die rückständige Lieferung vereinbarten Preises. Vorstehender Haftungsausschluss gilt auch zugunsten unserer Mitarbeiter.
X. Rücktrittsrecht
1. Die Ware kann in unbeschädigter Verpackung und ausreichend frankiert innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zurückgegeben werden. Danach nicht mehr. Die Annahme unfrankierter Rücksendungen wird von uns abgelehnt.
2. Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn über das Vermögen des Bestellers das Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird oder bei uns eine schriftliche Kreditauskunft eingeht, aus der sich die nach Vertragsabschluss eingetretene Kreditunwürdigkeit des Bestellers ergibt.
XI. Übertragbarkeit der Rechte, Aufrechnung, Zurückbehaltung
Der Besteller darf über seine Rechte aus dem Vertrag mit uns ganz oder teilweise nur mit unserer schriftlichen Zustimmung verfügen. Die Aufrechnung durch den Besteller mit einer Gegenforderung ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber unserer Forderung steht dem Besteller nicht zu.
XII. Schlussbestimmungen
1. Erfüllungsort für alle Lieferungen ist Gießen.
2. Es gilt ausschließlich Deutsches Recht soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Die Anwendung der Einheitlichen Kaufgesetze ist ausgeschlossen.
3. Sollte eine dieser Bestimmungen nichtig sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
UGB-Beratungs- und Verlags-GmbH
Gießen - August 2008
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